Grundregeln
*In bewohnten Teilen gilt für alle Fahrzeuge:
- von 5,00 bis
23,00 Uhr – 50 km/h
- von 23,00 bis 5,00 Uhr – 60 km/h
- in bewohnten Teilen (falls nicht anders gezeichnet) – 20 km/h.
*In bewohnten Teilen gilt für alle Fahrzeuge:
Falls Sie ein Unfallbeteiligte sind oder wenn Sie eine Störung auf Ihrem Wagen haben, bzw. Sie brauchen andere Informationen, nützen Sie diese Kontakte: